Die Schritte zur Wunschimmobilie

Sie suchen Ihr neues Zuhause oder eine Kapitalanlage? Dann nutzen Sie unseren umfänglichen Service für Käufer. Wir beraten und begleiten Sie bis zum Abschluss des Kaufvertrages und auch darüber hinaus…

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei Standort- und Wohnumfeld-Analyse
  • gegebenenfalls Untersuchung der Mikrolage
  • Aufnahme in die KRAFT-Kundenkartei
  • Vorauswahl eigener Objekte und Kollegenangebote
  • Zusendung aussagekräftiger Exposés
  • Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Preisverhandlungen mit dem Verkäufer
  • Zusammenstellung der Unterlagen für Käufer und finanzierendes Kreditinstitut
  • auf Wunsch auch Finanzierungsvermittlung
  • Bestellung des individuellen Kaufvertragsentwurfs
  • Erläuterungen und Beratung zum Kaufvertrag
  • persönliche Begleitung zum Notartermin
  • qualifizierte Übergabe des Kaufobjekts
  • Nachsorge im Falle aufkommender Probleme

Provisionszahlungen & Exposé- Zusendungen bei Immobilienverkäufen

Diese Regelungen gelten für Käufer und Verkäufer seit 2020

Seit dem 23.12. 2020 gelten in Deutschland neue Regelungen für Provisionszahlungen beim Verkauf von Häusern oder Wohnungen mit Unterstützung eines Immobilienmaklers. Seither besagt die Gesetzgebung, dass der Käufer einer Immobilie immer den gleichen Provisionssatz an den Makler zu entrichten hat, den auch der Verkäufer bezahlt. Beide Parteien zahlen also immer den gleichen Provisionssatz.

Die Neuerung der Provisionszahlungen brachte auch eine Änderung in der Exposé-Zusendung mit sich, denn der Gesetzgeber fordert seither eine Textform des Angebotes und vorab eine schriftliche Annahme der Provisionshöhe vom interessierten Käufer.

KRAFT Immobilien Bonn hat daraufhin bei der Vermarktung von Immobilien das Verfahren der Exposé-Zusendung an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Wenn Immobiliensuchende nun auf einem Portal oder auf der eigenen Makler Homepage auf eine Wohnung oder ein Haus zum Verkauf aufmerksam werden, können Sie über das Kontaktformular eine Anfrage zur Exposé-Zusendung stellen. Daraufhin erhalten die Interessenten von KRAFT Immobilien Bonn eine E-Mail mit einem Maklervertrag, in dem die Höhe des Provisionssatzes explizit angegeben ist. Der Vertrag und der Provisionssatz müssen nun schriftlich akzeptiert werden. Eine Antwort-Mail mit dem Einzeiler „Auftrag erteilt, (Name) reicht hier aus. Erst nach Bestätigung wird automatisiert das Exposé zugestellt. Durch die schriftliche Beauftragung entstehen dem Interessenten keinerlei Kosten. Eine Provisionszahlung ist erst dann verpflichtend, wenn es zum positiven Kaufabschluss kommt und der notarielle Kaufvertrag unterschrieben wurde.

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Serviceformular:

Sie haben Ihre Wunschimmobilie noch nicht gefunden? Füllen Sie einfach unser Suchformular aus.

Widerrufsbelehrung:

Seit 2014 sieht die Rechtsprechung vor, dass Verbraucher auf Ihr Recht zum Widerruf hingewiesen werden. Dies greift im Falle einer Immobilienvermittlung spätestens dann, wenn wir Ihnen ein Exposé zugeschickt haben. Um Ihnen die komplizierte Sachlage plastisch darzustellen, schauen Sie sich bitte unsere Präsentation an:

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Geldwäsche:

Als Unternehmen der Immobilienwirtschaft ist die Kraft Immobilien GmbH nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10,4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder eines Fotos. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Flyer zum Geldwäschegesetz (GwG)“