Provisionen für Makler nach dem Besteller-Prinzip - Vermietung

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus über einen Makler vermieten möchten, sollte Ihnen das Besteller-Prinzip bekannt sein. Dieses regelt die Provisionszahlung an Makler und ist im Mietrechtgesetz verankert. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 01. Juni 2015. Vorher war es, in vor allem angespannten Wohnungsmärkten so, dass Mieter für Provisionszahlungen bei Maklervermittlungen aufkommen mussten. Das hat sich geändert.

Wohnung vermieten nach dem Bestellerprinzip – das sollten Sie als Vermieter wissen

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten möchten und für die Vermittlung einen Immobilienmakler beauftragen, entstehen Provisionskosten. Das Besteller-Prinzip regelt, wer für die Maklerprovision aufkommen muss. Laut Gesetz zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat. Das ist in der Regel der Vermieter.
Allerdings ist diese gesetzliche Regelung keine wirkliche Neuerung, denn schon seit Jahrzehnten bestimmen Angebot und Nachfrage den Markt und in ländlichen Regionen ist es seit jeher so, dass der Vermieter die Maklerprovision entrichtet.

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