Verfahrensablauf

Neben dem klassischen Immobilienverkauf bietet KRAFT Immobilien für Verkäufer auch ein Bieterverfahren an.

Mit dem von uns taxierten Startpreis beginnen wir das Bieterverfahren. Das Angebot wird zunächst wie bei einer konventionellen Anbietung in diverse Immobilienportale eingestellt. Für den Interessenten wird deutlich hervorgehoben, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt und die Möglichkeit einer Objektbesichtigung auf drei, maximal vier Wochen begrenzt ist. Nach den Besichtigungen haben Interessenten dann die Möglichkeit in unserem Datenraum alle relevanten Objektunterlagen zu sichten. Diese Dokumente werden den Interessenten ausschließlich in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Potenzielle Interessenten erhalten von uns Ihre Login-Daten per E-Mail und können sich damit auf der Digitalplattform unseres Partners anmelden. An einem festgelegten Tag, in Regel an einem Donnerstag, um 20 Uhr, erfolgt der Startschuss für das Bieterverfahren, welches nach 72 Stunden beendet wird (Sonntag um 20 Uhr). Die registrierten Interessenten können sich sodann einloggen und mitbieten. Geboten wird, automatisiert - vom Startgebot ausgehend - in 0,5 %-Schritten. Alle Beteiligten haben jederzeit online die Möglichkeit, sich über das aktuelle Höchstgebot zu informieren, wobei die Bietenden nur in anonymisierter Form dargestellt werden. Der Bieter hat die Option, manuell zu bieten oder aber er gibt initial sein Höchstgebot an

Am Ende des 3-tägigen Bieterverfahrens geht ein Höchstbietender hervor. Die Laufzeit wird jeweils um 20 Minuten verlängert, falls ein Gebot in den letzten 10 Minuten abgegeben wird. Nach Ablauf des Bieterverfahrens wird die Immobilie für den Höchstbietenden reserviert, nachdem die Verkäuferseite ihre Zustimmung gegeben hat. Es besteht für den Verkäufer - im Gegensatz zu einer Auktion - keine Verpflichtung, an den Höchstbietenden zu verkaufen. Sagt ihm dieser aus irgendeinem Grund nicht zu, kann er die Immobilie auch an einen „unterlegenen“ Bieter verkaufen.

Der Abschluss des Kaufvertrages findet, wie bei allen Immobiliengeschäften, durch notarielle Beurkundung statt.