Besteller-Prinzip für Immobilienverkäufe – wie die „GRÜNEN“ sich in Populismus üben
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Bundesjustizministerin Katarina Barley prüft z.Z. die Ausweitung des seit 2015 bestehenden Besteller-Prinzips für Vermietungen auf Immobilienverkäufe, bereits in den nächsten Wochen soll ein Referentenentwurf vorliegen. Durch die Einführung des Besteller-Prinzips soll der Immobilienerwerb erleichtert werden, da die Kaufnebenkosten in Deutschland je nach Bundesland zwischen 11 und 15 % des Kaufpreises betragen. In der Regel finanzieren…