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Fräulein

Sonst keine Probleme?

Die Bezeichnung „Fräulein“ ist laut dem Frankfurter Amtsgericht nicht ehrverletzend. Eine Mieterin hatte geklagt – es ging um einen Putzplan. Eine Mieterin muss akzeptieren, in Aushängen als „Fräulein“ bezeichnet zu werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden – und eine Unterlassungsklage der Frau abgewiesen. Es ist demnach nicht ehrverletzend, dass die Vermieterin den…