Nachdem zum 01.06 2015 die damalige Große Koalition das Besteller-Prinzip eingeführt hatte, war der Jubel beim deutschen Mieterbund zunächst groß, denn die Novellierung, die auch die Mietpreisbremse in Ballungsgebieten einführte, sollte Mieter generell entlasten. Die Unwirksamkeit der Mietpreisbremse wurde in den letzten Jahren erschöpfend diskutiert. Als Fazit kann festgehalten werden, dass sie gescheitert ist. Aber hat die Einführung des Besteller-Prinzips tatsächlich zu einer finanziellen Entlastung der Mieter geführt und konnten auch sozial schwächere Bevölkerungsgruppen davon profitieren?

Der Wegfall der Courtage von zwei Monatsmieten bedeutet zweifellos eine Entlastung für Mietsuchende. Der Vermieter hingegen kann die Courtage zwar steuerlich absetzen, trotzdem bleiben ihm Kosten. Viele Vermieter haben daher die Vermietung selbst in die Hand genommen, das hatte aber auch Konsequenzen. Ein Mietobjekt in günstiger Lage zu einem angemessenen Preis kann gut und gerne auch einmal dreihundert Interessenten auf den Plan rufen. Da wird dann für den Privatvermieter schnell deutlich, dass eine Vermietung nicht so trivial ist, wie sie oft dargestellt wird. Daher ist auch der Trend zu beobachten, dass viele Vermieter nun wieder dazu übergehen, einen Makler einzuschalten.

Was aber hat das Besteller-Prinzip für sozial schlechter gestellte Bürger bewirkt, für Hartz IV-Empfänger, befristet Beschäftigte oder Flüchtlinge? In letzter Konsequenz hat es für diese Gruppen nur negative Konsequenzen. Vermieter legen heute noch einmal deutlich strengere Kriterien für die Vermietung zugrunde. Bei den aktuell niedrigen Arbeitslosenzahlen ist die Auswahl groß und die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt in den Ballungsräumen das Angebot bei weitem. Es verwundert daher nicht, dass Vermieter in der Regel nur noch Mieter akzeptieren, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden und eine entsprechende Bonität nachweisen können.  Ziel ist natürlich eine möglichst langfristige Vermietung, denn ein häufiger Mieterwechsel führt entweder zu mehr Kosten oder einem erheblichen Arbeitsaufwand.  In der Konsequenz führt das zu einer weiteren Verknappung des Angebots für die Personengruppen, deren Chancen auf bezahlbaren Wohnraum schon vor Einführung des Besteller-Prinzips gering waren. Was als soziale Wohltat gedacht war, erweist sich nun als ihr Gegenteil.