Das sogenannte „Bieterverfahren“ ist am ehesten mit einer eBay-Auktion zu vergleichen. Der große Unterschied ist, dass für den Verkäufer keine Verpflichtung besteht, seine Immobilie an den Höchstbietenden zu verkaufen. KRAFT Immobilien wird, analog zum klassischen Verkaufsverfahren, nach einer Objektbesichtigung und Analyse diverser Unterlagen Ihre Immobilie bewerten und eine Preisempfehlung aussprechen. Da z.Z. die Immobiliennachfrage deutlich höher als das Angebot ist, kann – je nach Lage und Zustand der Immobilie – ein Bieterverfahren sinnvoll sein.

Verfahrensablauf

Mit dem von uns taxierten Startpreis, der dem kalkulierten Verkehrswert entspricht, beginnen wir das Bieterverfahren. Das Angebot wird zunächst wie bei einer konventionellen Anbietung in diverse Immobilienportale eingestellt. Für den Interessenten wird deutlich hervorgehoben, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt und die Möglichkeit einer Objektbesichtigung auf drei, maximal vier Wochen begrenzt ist. Nach den Besichtigungen haben Interessenten dann die Möglichkeit in unserem Datenraum diverse Objektunterlagen (Grundbuch, Lagekarten, Teilungserklärungen etc.) zu sichten. Diese Dokumente werden den Interessenten ausschließlich in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Besteht Interesse, am Bieterverfahren teilnehmen zu wollen, bitten wir um eine Finanzierungsbestätigung der Bank. Nach Eingang erhalten die potenziellen Interessenten von uns Ihre Login-Daten per E-Mail und können sich damit auf der Digitalplattform unseres Partners anmelden. An einem festgelegten Tag, idealerweise vor dem Wochenende, erfolgt der Startschuss für das Bieterverfahren, welches nach 72 Stunden beendet wird. Die Interessenten können sich sodann einloggen und mitbieten. Geboten wird – vom Startgebot ausgehend – in 0,5 %-Schritten. Alle Beteiligten haben jederzeit online die Möglichkeit, sich über das aktuelle Höchstgebot zu informieren, wobei die Bietenden nur in anonymisierter Form dargestellt werden. Der Bieter hat die Option, manuell zu bieten oder aber er gibt initial sein Höchstgebot an.

Am Ende des 3-tägigen Bieterverfahrens geht ein Höchstbietender hervor. Die Laufzeit wird jeweils um 20 Minuten verlängert, falls ein Gebot in den letzten 10 Minuten abgegeben wird. Nach Ablauf des Bieterverfahrens wird die Immobilie für den Höchstbietenden reserviert, nachdem die Verkäuferseite ihre Zustimmung gegeben hat. Es besteht für den Verkäufer – im Gegensatz zu einer Auktion – keine Verpflichtung, an den Höchstbietenden zu verkaufen. Sagt ihm dieser aus irgendeinem Grund nicht zu, kann er die Immobilie auch an einen „unterlegenen“ Bieter verkaufen.

Der Abschluss des Vertrages findet, wie bei ganz normalen Immobiliengeschäften, mit einem Kaufvertrag zwischen bisherigem und neuem Eigentümer vor einem Notar statt. Wir bieten diesen Service in Kooperation mit unserem Schweizer Partner „Venbona“ an.